Start Webdesign Blog Fotografie Fotografieren in der Öffentlichkeit

Panoramafreiheit

Die Panoramafreiheit besagt, das Fotos von Gebäuden und der Natur in der Öffentlichkeit gemacht werden dürfen. Es müssen jedoch einige Vorraussetzungen erfüllt sein:

  • Straßenperspektive
    Der Fotograf muss aus einer Straßenperspektive fotografieren. Das heißt, er muss mit beiden Füßen auf dem Boden stehen. Er darf sich dabei nicht auf eine Kiste oder eine Leiter stellen.
  • Ausgesprochene Verbote
    Wenn an einem frei zugänglichen Ort ein Fotografieverbot besteht, dürfen Fotos nur mit  Erlaubnis der Besitzers gemacht werden. Ein solches Verbot gibt es z.B. auf Bahnhöfen.
  • Dauerhaft vorhandene Objekte
    Wenn ein Objekt (z.B. ein Straßenkunstwerk) nur vorübergehend an einem Ort ist, darf dieses nur mit Zustimmung des Eigentümers fotografiert werden.
  • Personen im Panoramabild
    Es sollte darauf geachtet werden, dass fremde Personen nicht im Mittelpunkt des Fotos stehen. Solange man diese auf dem Foto erkennen kann, kann es schon zu rechtlichen Problemen führen.


Recht am eigenen Bild

Fotografieren von Menschen unterliegt einem besonderen Persönlichkeitsrecht und daher sollte man einige Regeln beachten:

  • Bildnis der Person
    Wenn die Person auf einem Bild klar erkennbar ist, darf das Foto nicht ohne Zustimmung der fotografierten Person verwendet werden. Erlaubt die Person eine Abbildung in einem bestimmten Medium, dann beschränkt sich das Recht auch nur darauf.
  • Stillschweigende Zustimmung
    Wenn die Person den Fotografen bemerkt und dieses zum Beispiel durch ein Posing auf dem Bild klar erkennbar ist, hat der Fotograf das Recht das Bild zu Veröffentlichen. Bei bestimmten Sportveranstaltungen und Pressekonferenzen willigen die Personen ebenfalls automatisch ein, da sie dort damit rechnen müssen fotografiert zu werden.
  • Automatische Zustimmung
    Bildnisse der Zeitgeschichte bedürfen in einigen Fällen keiner gesonderten Zustimmung. Wenn Veranstaltungen im Vordergrund stehen, dann dürfen auch Personen auf den Fotos zu sehen sein. Wird eine Person jedoch in seiner Intimsphäre verletzt, kann es auch in diesem Fall rechtliche Probleme geben. Dieses kann schon erfüllt sein, wenn man dieses Foto für kommerzielle Zwecke verwendet hat.


In den einfachen Fällen der Verbote, geht es meistens darum, das Fotos nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden dürfen. Jedoch kann manchmal sogar schon der Versuch etwas zu fotografieren eine Straftat darstellen. Ein Beispiel sind Schutzbereiche von militärischen Anlagen und Personen in Umkleidekabinen.

Viele Fotografen sind sich gar nicht bewusst, das Sie gewisse Dinge nicht fotografieren und schon gar nicht kommerziell nutzen dürfen. Auf der sicheren Seite wäre man, wenn man für alle Personen und Objekte eine schriftliche Einwilligung hätte.

Bitte beachten Sie, dass dieser Text keine Rechtliche Ausführung ist, sondern lediglich dafür da ist, für dieses Thema zu sensibilisieren.