Kritische Affiliate Partnerprogramme
Wenn Sie für andere Unternehmen Werbung auf Ihrer Webseite schalten, sind Sie dafür verantwortlich für welche Art von Angebot Sie werben. Deshalb sollte man grundsätzlich prüfen welche Produkte Ihr Vertragspartner anbietet.
Vor allem in den Branchen bei denen viel Geld verdient werden kann sollte man die Angebote genauer unter die Lupe nehmen. In einigen Branchen dürfen Produkte nur unter bestimmten Auflagen angeboten bzw. verkauft werden. Oftmals gibt es dann auch bei der reinen Bewerbung für diese Produkte Einschränkungen.
- Finanzprodukte
Finanzprodukte wie Girokonten, Kredite und Versicherungen dürfen nur von dafür bestimmten Unternehmen bzw. Vermittlern verkauft werden. Bei Versicherungen z.B. ist auch schon das Vermitteln nicht erlaubt, wenn der Vermittler bestimmte Vorraussetzungen nicht erfüllt. Wenn mit dem Werbetext auch ein Formular zum Versenden der Kundendaten vorhanden ist, handelt es sich hierbei schon um eine Vermittlung.
- Medikamente und Arzneimittel
Verkauf von Medikamenten ist nur Unternehmen und Personen gestattet die die "Erlaubnis" zur Ausübung von Heilberufen haben. Auch die Werbung für diese Produkte unterliegt vielen Auflagen. So darf z.B. nicht für Mittel gegen Psychische Störungen oder mittels Panikmache geworben werden. Diese Produkte sind also allgemein mit Vorsicht zu genießen. Eine Vermittlung von Kunden ist in den meisten Fällen nicht erlaubt.
- Glücksspiele
Ein Glücksspiel ist eine Ausübung eines Spieles bei der dem Veranstalter finanzielle Mittel zukommen. Glücksspiele benötigen in Deutschland grundsätzlich eine Genehmigung. Eine Werbung für nicht zugelassene Glücksspiele kann somit strafrechtlich verfolgt werden.
- Gewinnspiele
Gewinnspiele dürfen beworben werden, wenn sie die Anforderungen an ein Gewinnspiel erfüllen. Man sollte dabei beachten, dass Glücksspiele oft als Gewinnspiele getarnt werden. Schon ein gemeinsames Formular für ein Gewinnspiel und eine Bestellung kann rechtliche Probleme bereiten. Deshalb sollte man unbedingt prüfen, ob es sich um ein wirkliches Gewinnspiel, ohne irgendwelche Auflagen für den Kunden, handelt.
- Pflicht von Preisangaben
Solange es sich um eine allgemeine Werbung für den Anbieter handelt ist eine Preisangabe nicht notwendig. Wenn jedoch der Kaufpreis beworben wird, muss man sich an die Preisangabenverordnung halten. Der zweite Fall für die notwendige Preisangabe ist, wenn das Produkt alle Angaben enthält, die zum Kaufabschluss notwendig sind.
Bitte beachten Sie, das dieser Artikel nur ein Hinweis darauf ist, das Sie dieses Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten. Für genauere Informationen sollten Sie Fachliteratur bzw. anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.